Wartungsvertrag – Prüfung und Störungsdienst automatischer Anlagen – DRAHT-WERNER Automatik

Kraftbetriebene Anlagen wie Automatiktüren, automatische Toranlagen oder Schrankenanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Montage, die Inbetriebnahme sowie die regelmäßig durchzuführenden Wartungen. Die Betriebssicherheit ist sicher zu stellen, um Schäden an Personen oder Sachen abzuwenden. Als Fachbetrieb bieten wir unseren Kunden fachkundige Überprüfungen, Wartungen und unseren Störungsdienst an. Fragen Sie nach einem Wartungsvertrag. So gehen Sie sicher, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle einhalten. Das schützt vor Schäden und schließt Haftungsrisiken aus, die Betreibern entsprechender Anlagen im Schadensfall drohen.

Als Fachbetrieb bieten wir unseren Kunden Prüfungen, Wartungen und unseren Störungsdienst auch im Rahmen von Wartungsverträgen an:

– Wartungsvertrag für Automatiktüren und automatische Türanlagen
- Wartungsvertrag für automatische Toranlagen, Schiebetore und Drehtore
- Wartungsvertrag für automatische Industrietore
- Wartungsvertrag für automatische Verkehrspoller
- Wartungsvertrag für automatische Schrankenanlagen
- Wartungsvertrag für automatische Garagentore

Die Prüfungen erfolgen dabei gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach BGR 232 und ASR A 1.7, für automatische Schiebetüren zusätzlich nach AutSchR (Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen).

Die Wartung von Feststellanlagen (FSA) ist in der DIBt-Richtlinie sowie in der DIN 14677 geregelt. DRAHT-WERNER Automatik führt Prüfungen und Wartungen im Rahmen von Wartungsverträgen gemäß dieser Vorgaben durch.

Wir sorgen für eine einwandfreie Funktionalität und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften Ihrer Anlagen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.

0